Das Sozialversicherungsrecht regelt die Versicherungspflicht von Personen, die in Österreich beschäftigt sind. Da Sie als beschäftigte Person Beiträge bezahlen, haben Sie auch Ansprüche auf Leistungen.
Werden Leistungen nicht gewährt, so können Versicherungsträger geklagt werden. Personen, die aufgrund eines Handicaps Hilfe und Betreuung benötigen, haben Anspruch auf Pflegegeld. Auch hier kann – sollte die Leistung vom Träger abgelehnt werden – eine gerichtliche Entscheidung verlangt werden.