Das Familienrecht umfasst das Eherecht, das Kindschaftsrecht und die eingetragenen Partnerschaften.
Eherecht/eingetragene Partner*innen
Bei Eingehen einer Ehe/Partnerschaft kann ein Ehevertrag/ Partnerschaftsvertrag abgeschlossen werden, wobei es auch zwingende gesetzliche Vorschriften gibt, die nicht durch einen Vertrag abgeändert werden können.
Scheidung/Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft
Im Falle einer Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft ist vorab eine rechtliche Beratung empfehlenswert, um für Ihre Situation die beste Vorgehensweise zu finden. Es besteht einerseits die Möglichkeit eine strittige Scheidung durchzuführen (hier entscheidet das Gericht) oder eine Einigung über die Scheidungsfolgen zu erzielen.
Im Falle einer Scheidung müssen nachstehende Angelegenheiten geregelt werden:
Vor einer einvernehmlichen Scheidung muss zwingend und nachweislich von jedem Elternteil Erziehungsberatung in Anspruch genommen worden sein, wenn minderjähriger Kinder betroffen sind.
Ferner sieht das Gesetz vor, dass auch eine Rechtsberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung zu erfolgen hat.