Das Institut der Erwachsenenvertetung soll Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können (schutzberechtigte Personen), schützen, indem notfalls vom Gericht ein*e Erwachsenenvertreter*in bestellt wird. Das Gericht bestimmt den Umfang der Vertretungsbefugnis nach Abklärung bei einem Erwachsenenschutzverein (z.B. VertretungsNetz).