Das Zivilrecht befasst sich nicht nur mit der Frage des gültigen Zustandekommens von Rechtsgeschäften (Verträgen) und den Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen (z.B. wenn eine bestellte Ware nicht geliefert wird, der Umbau einer Wohnung nicht vereinbarungsgemäß erfolgt), sondern auch mit Gewährleistungsansprüchen, wenn z.B. eine bestellte Ware nicht ordnungsgemäß geliefert wird oder aber der Umbau der Wohnung mangelhaft ist.
Aber auch ohne, dass Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie zivilrechtliche Ansprüche gegen andere Personen haben, so z.B. Schadenersatzansprüche.
VERTRÄGE
Beim Verfassen von Verträgen (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Dienstverträge, Werknutzungsverträgen u.v.m.) sollte zumindest rechtliche Auskunft eingeholt werden. Das Verfassen von Verträgen durch rechtskundige Personen ist nicht immer erforderlich, jedoch sicherlich zweckmäßig, insbesondere bei Liegenschaftsverträgen.