TARIFE
Die Tarifgestaltung der Anwältinnen ist in den allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen geregelt (>>Anwaltskammer).
Die erste telefonische Beratung (Dauer ca. zehn Minuten) wird nicht in Rechnung gestellt.
Die Erstberatung in unseren Kanzleiräumlichkeiten ist nicht kostenlos.
Sollten Sie uns mit einer rechtlichen Vertretung beauftragen und wir diese übernehmen, so wird in der Regel eine Honorarvereinbarung abgeschlossen und Ihnen die Abrechnung unserer Leistung erklärt.
>> UNSERE SCHWERPUNKTE / ARBEITSFELDER