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Foto von Vana-Kowarzik & Schmotzer

AUFHEBUNG EINER LEBENSGEMEINSCHAFT


Haben Sie mit einem*einer Partner*in zusammengelebt und keine Ehe geschlossen bzw. keine eingetragene Partnerschaft, so sind oftmals auch Regelungen erforderlich, wobei hier das Eherecht/Bestimmungen über die eingetragene Partnerschaft nicht anzuwenden ist/sind.

 

Haben Sie z.B. gemeinsam Eigentum erworben, so stellt sich die Frage, wem dieses Eigentum verbleiben soll und welche Ansprüche Sie bei Auflösung der Lebensgemeinschaft haben.

 

 

 

 

 

 

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