Haben Sie mit einem*einer Partner*in zusammengelebt und keine Ehe geschlossen bzw. keine eingetragene Partnerschaft, so sind oftmals auch Regelungen erforderlich, wobei hier das Eherecht/Bestimmungen über die eingetragene Partnerschaft nicht anzuwenden ist/sind.
Haben Sie z.B. gemeinsam Eigentum erworben, so stellt sich die Frage, wem dieses Eigentum verbleiben soll und welche Ansprüche Sie bei Auflösung der Lebensgemeinschaft haben.