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Foto von Vana-Kowarzik & Schmotzer

ERWACHSENENVERTRETUNG


Das Institut der Erwachsenenvertetung soll Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können (schutzberechtigte Personen), schützen, indem notfalls vom Gericht ein*e Erwachsenenvertreter*in bestellt wird. Das Gericht bestimmt den Umfang der Vertretungsbefugnis nach Abklärung bei einem Erwachsenenschutzverein (z.B. VertretungsNetz).

 

 

 

 

 

 

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