Das Arbeitsrecht betrifft alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. die ArbeitnehmerInnen beschäftigen.
Das Arbeitsrecht beschäftigt sich nicht nur mit den Fragen des gültigen Zustandekommens eines Arbeitsvertrages sowie dessen Auflösung, sondern auch mit Arbeitnehmer*innenschutz, Gleichbehandlung, Mobbing u.v.m.